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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 12 N 29.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2992
OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 12 N 29.13 (https://dejure.org/2014,2992)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2014 - 12 N 29.13 (https://dejure.org/2014,2992)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 12 N 29.13 (https://dejure.org/2014,2992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55 Abs 1 S 2 KomVerf BB, § 42 Abs 1 KomVerf BB, § 42 Abs 3 KomVerf BB, § 39 Abs 3 KomVerf BB
    In Lauf setzen der Beanstandungsfrist nach KomVerf BB § 55 Abs 1 S 2; Durchführung eines Beanstandungsverfahrens trotz bereits eingeleiteter Maßnahmen zur Ausführung des Satzungsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 55 Abs 1 KomVerf BB, § 42 Abs 1 KomVerf BB, § 42 Abs 3 KomVerf BB, § 39 Abs 3 KomVerf BB, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Beanstandungsverfahren; Stadtverordnetenversammlung; Satzungsbeschluss; Beanstandungsfrist; Ausfertigung der Satzung; Legalitätsfunktion; Kommunalaufsicht; Vorlagepflicht; Darlegung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen; Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 12 N 29.13
    Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung lassen sich auch der bereits vom Verwaltungsgericht angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204, zitiert nach juris) nicht entnehmen.
  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 12 N 29.13
    Dabei kann dahinstehen, ob die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Ausfertigung einer Satzung habe keine Legalitätswirkung, den Gehalt des § 3 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf und die Bedeutung des § 55 BbgKVerf zutreffend erfasst (vgl. zur Rechtslage nach der Gemeindeordnung: OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 19. August 1999 - 2 D 17/98.NE - juris Rn. 54).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2015 - 12 S 2.15

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; kommunalaufsichtliche Beanstandung;

    Aus der Rechtsprechung des Senats zum Beanstandungsverfahren des Hauptverwaltungsbeamten, nach der die mit Präklusionswirkung verbundene Beanstandungsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf mit der Vorlage der vollständigen, von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung unterzeichneten Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung in Lauf gesetzt wird, die Ausfertigung der Satzung innerhalb der Frist einer Beanstandung jedoch nicht entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Februar 2014 - OVG 12 N 29.13 - juris Rn. 5, 9), lässt sich nichts anderes ableiten.
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